ich bin zwar nicht strangelet, antworte aber trotzdem mal ^^:
Zitat:Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Der Begriff "Teledienst" ist sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst im Sinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV - Anm.: Die Informationspflichten sind seit seit dem 1.7.2002 in § 10 MDStV geregelt) einzuordnen ist. Bedauerlicherweise hat es der Gesetzgeber versäumt, näher zu definieren, wann ein Teledienst als "geschäftsmäßig" im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen.
Was muss rein:
Name + Anschrift + Weg zur schnellen Kontaktaufnahme (telefon/email/...)
Zitat:Der Name einer natürlichen Person muss mindestens aus dem Nachnamen und einem ausgeschriebenen Vornamen bestehen (Stichwort ausreichende Individualisierung). Die Anschrift muss eine "ladungsfähige Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland" sein. Das heißt: kein Postfach o.ä.
Du siehst, wenn man es ganz genau nimmt, muss man echt alles reinschreiben. Aber wie schon oben im zitat steht, wann es halt ein "geschäftsmäßiger Teledienst" ist, darüber streiten heute selbst noch einige Juristen. Ich empfehle dir, es reinzuschreiben, es kann dir nur Ärger ersparen. Email-Adresse würde ich aber nicht im KLartext reinschreiben, da Bots diese gerne auslesen. Entweder UNICODE(ka ob das schon einige bots auslesen) oder als Bild machen auch viele Seiten.