von ph » Fr 18. Mär 2005, 16:16
das gesetz sagt folgendes dazu:
b) Markenrecht
Für eine Anwendung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen aus dem Markenrecht ist das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen dem verwendeten und dem verletzten Namen bzw. Kennzeichen erforderlich. Diese ist im Rahmen einer Gesamtbeurteilung anhand der Kennzeichnungskraft der sich gegenüberstehenden Bezeichnungen, deren Ähnlichkeitsgrad sowie der Branchennähe der beteiligten Unternehmen zu bestimmen.
Die Rechtsprechung verneint eine Verwechslungsgefahr trotz gleichen Firmennamens, wenn eine genügend große Branchenverschiedenheit vorliegt. Da Domain Namen unter einer TLD aber nur einmal vergeben werden können, werden zwei gleichnamige Unternehmen, die in völlig unterschiedlichen Branchen tätig sind, versuchen, den gleichen Domain Namen zu registrieren, sodass eine Verwechslungsgefahr auch bei Unternehmen unterschiedlicher Tätigkeitsfelder bestehen kann.
Firmen, die bei Namensgleichheit den Wettlauf um die Registrierung des Domainnamens verloren haben, können sich nur unter anderen Top-Level-Domains registrieren lassen oder einen Zusatz zu ihrem Markennamen verwenden. Gegenüber unbefugten Namensnutzern stehen natürlich sämtliche Schutzrechte des Markengesetzes offen.
da du aber eine .de.vu-domain benutzt ist schon allein der fakt der gleichen domain nicht erfüllt. außerdem ist .de.vu nur eine redirect, das heißt die website liegt woanders, die .de.vu-domain leitet nur weiter und sollte (meistens) einfacher zu merken sein.
ich hatte schon viel kontakt mit casio (tm) und sie haben sich noch nie beschwert, was nicht zuletzt daran liegt, dass ich 100% nicht-kommerzielle tätigkeit nachweisen kann.
also von meiner seite entwarnung...
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