Seite 1 von 1

Zum neuen Jugendschutz-Staatsvertrag

BeitragVerfasst: Di 30. Nov 2010, 23:17
von defcon
Hallo Community,

da ab Anfang nächsten Jahres der neue Jugendschutz-Staatsvertrag in Kraft tritt und auch das DCF klassifiziert werden muss, möchte ich hier einen kleinen Diskussionsthread zu diesem Thema starten.

- Kennst sich jemand bereits näher mit dem Thema aus?
- Wie verhält es sich mit einem Taschenrechner-Forum? Ist da eine Alterbeschränkung relevant?

Erste Informationen dazu:

Viele Grüße,
Patrick

Re: Zum neuen Jugendschutz-Staatsvertrag

BeitragVerfasst: Di 30. Nov 2010, 23:42
von cfxm
Denke ja nicht, dass das auch das DCF betrifft...
...obwohl es mit dem jetzt prinzipiell möglich wäre nicht jugendfreien Content zu schauen. :D

Re: Zum neuen Jugendschutz-Staatsvertrag

BeitragVerfasst: Mi 1. Dez 2010, 17:26
von elias.koegel
Ich denke auch nicht, dass das DCF irgendwie davon betroffen ist. Allerhöchstens muss eine Altersfreigabe ab Null Jahren eingerichtet werden, damit die ganzen Schüler, deren Eltern den Zugriff beschränken lassen, auch fragen können, wie sie ihre Spickzettel schreiben sollen.
Wobei... vielleicht sollte man das Forum erst ab 18 freigeben mit der Begründung: "Die Anleitung zum Spicker schreiben bekommt ihr erst, wenn ihr reif genug zum spicken seid." ;-)

Re: Zum neuen Jugendschutz-Staatsvertrag

BeitragVerfasst: Mi 1. Dez 2010, 18:18
von defcon
Ja, das denke ich mittlerweile auch so.

Siehe hierzu:

Re: Zum neuen Jugendschutz-Staatsvertrag

BeitragVerfasst: Mo 20. Dez 2010, 19:49
von Exe 123
Es gibt allerdings auch Schüler bzw. Jugendliche, die sich mit Programmieren von Taschenrechnern befassen wollen (und Eltern oder Freunde auch nicht weiterhelfen können...). Oder für Arbeiten auf dem TR Spieckers anzufertigen, solange der Lehrer es nicht verbietet [ ;-) ], aber wenn man 18 Janhre alt ist, ist man ja nicht automatisch für Spicken reif ?!
Also man sollte wohl eher keine Altersbeschrenkung (beim DCF) einführen...